Seit Juli 2018 ist die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV) in Kraft.
Seitdem muss auf den Verpackungen von nicht rezeptpflichtigen Schmerzmedikamenten
einheitlich ein Warnhinweis aufgebracht werden. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. begrüßt
diesen Vorstoß, da die Verbraucher dadurch in Bezug auf die Dosis und Anwendungsdauer
auch rezeptfreier Arzneien sensibilisiert und von einer Einnahmedauer ohne ärztlichen
Rat von über 4 Tagen abgehalten würden.